Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
hier bezogen auf Reisen von Schulklassen, Kinder- und Jugendfreizeiten, Familienfreizeiten sowie allen anderen Reisen in das Bünder Schullandheim auf Wangerooge
Sie können die allgemeinen Geschäftsbedingungen entweder auf dem untenstehenden Button anklicken und herunterladen oder unten lessen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden im Folgenden die Vertragspartner der Verein Bünder Schullandheim e. V. als „Verein“ und die Schule, Freizeit oder Einzelperson, auch in Vertretung, als „Kunde“ bezeichnet.
1. Abschluss des Vertrages
Mit der Anmeldung (Bestellung) bietet der Kunde dem Verein den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag und
die Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt mit der Annahme (Bestätigung) durch den Verein zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Verein dem Kunden eine Buchungsbestätigung aushändigen. Die unterzeichnende Person oder unterzeichnende Betreuer, Lehrer oder Schulleiter handelt im Namen aller auf der Bestätigung aufgeführten Mitreisenden und haftet für diese.
2. An- und Abreise
An- und Abreise muss aufgrund der tidenabhängigen Fährfahrt und organisatorischen Voraussetzungen im
Heim zu den vom Verein vorgegebenen Zeiten erfolgen. Die Apartments mit eigener Dusche und WC sind zum Frühstück zu räumen. Mit den Hausmeistern können vor Ort individuelle Absprachen erfolgen.
3. Zahlung
Für Schulklassen ist eine Vorauszahlung von 80% sechs Wochen vor Anreise zu leisten. Hier erfolgt die Rechnungslegung nach der Abreise.
Für Familienfreizeiten, Kinder- und Jugendfreizeiten oder sonstige Reisen in das Schullandheim ist eine Vorauszahlung obligatorisch. Hierfür versendet der Verein zeitnah nach Buchung die Zahlungsinformation inklusive Zahlungsziel an den Reisenden.
4. Preis- und Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen von den im Einzelnen beschriebenen Leistungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Verein nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt. Preisänderungen sind nach Vertragsschluss aus sachlichen berechtigten oder erheblichen und unvorhersehbaren Gründen, wie Änderung von Steuern, in angemessenen Umfang möglich, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reiseantritt mehr als 3 Monate liegen. Der Preis wird dann in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der genannten Kosten pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat das Schullandheim den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitraum sind dann nicht mehr möglich. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Falle einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt ohne Gebühren von der Reise zurückzutreten. Der Reisende hat die Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Vereins über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Gast
Sie können jederzeit von der Reise zurücktreten. Dieses müssen Sie schriftlich, per E-Mail an [email protected] tun. Die Abmeldung führt zu einer Nichtbelegung des Schullandheims. Dies verursacht uns zusätzliche Arbeit und Kosten, weshalb wir folgende, angemessene Rücktrittsgebühren erheben können:
• bis 4 Monate vor Reisebeginn 15% des Reisepreises
• bis 3 Monate vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
• bis 2 Monate vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
• bis 1 Monat vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
• Ab 3 Tage vor Reisebeginn 100 % des Reisepreises
Bei einem Rücktritt ab 2 Monaten vor Reisebeginn wird eine Bearbeitungspauschale von mindestens 50 € pro gebuchtes Zimmer fällig. Bei der Anreise mit 20 % weniger Personen als gebucht, werden gegebenenfalls weitere Stornokosten fällig. Der Reisende hat, sofern Stornokosten erhoben werden, die Möglichkeit, einen Nachweis zu führen, dass dem Schullandheim, ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
6. Aufsichtspflicht
Gegenüber den Kindern besteht die Aufsichtspflicht während des Aufenthaltes bei den Lehrerenden bzw. Betreuenden. Die unterschreibende Person haftet für Beschädigungen im und am Schullandheim für die Personen, die auf der unterschriebenen Buchungsbestätigung aufgeführt sind.
7. Hausordnung
Die Hausordnung ist zu beachten (s. Homepage:
https://www.buender-schullandheim-wangerooge.de ). Vor der Anreise sind Erwachsene und Kinder zu belehren. Wenn eine Person die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Schullandheims nachhaltig stört oder wenn sie sich in besonderem Maße vertragswidrig verhält, insbesondere grob gegen die Hausordnung verstößt, sind wir berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen. In diesem Fall behält der Verein den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch die ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
8. Schäden
Zu Beginn des Aufenthaltes und vor der Abreise besichtigen der Hausmeister und der Aufenthaltsleiter gemeinsam das gesamte Haus und stellen Mängel und Schäden fest, damit allen Beteiligten die Feststellung neuer Schäden ermöglicht wird.
Alle während des Aufenthaltes entstandenen Schäden sollen dem Hausmeister bis 10:00 Uhr gemeldet bzw. in die im Büro ausliegende Kladde eingetragen werden, damit sie noch am gleichen Tag behoben werden können oder ggf. deren Reparatur veranlasst werden kann.
Die verursachten Schäden sind schriftlich in einer Schadensmeldung (Formulare im Büro) festzuhalten, damit eine Schadensregulierung erfolgen kann. Der Aufenthaltsleitende oder die Schule bekommt die Rechnung und kann die Forderung an den Verursacher weiterleiten. Gleichermaßen ist bei Abhandenkommen vereinseigenen Inventars zu verfahren.
9. Vertragsaufhebung wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl das Schullandheim als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann das Schullandheim für die bereits erbrachten oder noch zur Beendigung der Reise zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
10. Ziel des Aufenthaltes
Der Schullandheimaufenthalt durch die belegende Gruppe dient konkreten Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecken. Der Reisende verpflichtet sich, sich im Rahmen seines Aufenthaltes an diesen pädagogischen Grundsätzen zu orientieren.
11. Haftung
Die vertragliche Haftung des Vereins für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den einfachen Reisepreis beschränkt: 1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder 2. soweit der Verein für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungsträgern, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
12. Mitwirkungspflicht des Reisenden
Der Reisende ist verpflichtet, einen auftretenden Mangel anzuzeigen. Er hat eventuelle Schäden gering zu halten und zu vermeiden. Vor der Kündigung des Reisevertrages gemäß §651e des BGB hat er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Schullandheim verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen hat der Reisende innerhalb einer Woche nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Verein Bünder Schullandheim e.V., Ringstraße 65, 32257 Bünde geltend zu machen. Ansprüche des Reisenden nach §§651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag nach enden sollte.
13. Kurleitermappe / Aufenthaltsleitermappe
Die Kurleitermappe / Aufenthaltsleitermappe wird vor Vertragsabschluss ausgehändigt. Dort vermerkte Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages. Sollte die Kurleitermappe nicht bis 2 Wochen vor Fahrtantritt vorliegen, ist der Kurleiter verpflichtet diese beim Veranstalter zu verlangen. Ein Muster befindet sich auf der Homepage des Vereins unter: https://www.buender-schullandheim-wangerooge.de/angebote/teamleitung/
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen / Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur
Folge.
Solltet ihr noch Fragen zu unseren AGBs haben, so schreibt uns bitte über das Kontaktformular oder per E-Mail an: [email protected]